Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz,
auch mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg. Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten. Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung, sowie ein augenärztliches Gutachten.Vorbesitz: Klasse B
Mindestalter: 21 JahreEinschluss: D1
Benötigte Unterlagen
- Augenärztliches Gutachten
Fahrstunden á 45 Minuten

Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten