Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter: 21, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer 18 (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung).
Außerdem muss der Bewerber seit mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen.
Von der Fahrerlaubnis darf nur bei Fahrten in Deutschland Gebrauch gemacht werden, wenn diese im Rahmen der Berufsausbildung stattfinden.
Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz: Klasse B
Beinhaltet Klasse: L, M, S
Benötigte Unterlagen
Fahrstunden á 45 Minuten

Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
