Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse D1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigen.Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen.
Mindestalter: 21 bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer 18(nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung)Geltungsdauer: befristet auf 5 JahreAb dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.Vorbesitz: Klasse D1Beinhaltet Klasse: BE, C1E bei Besitz von C1Benötigte Unterlagen
- Augenärztliches Gutachten
Fahrstunden á 45 Minuten 
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten