Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, im Inland nur mit Gepäckanhänger.
Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten.
Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung, sowie ein augenärztliches Gutachten. Vorbesitz: Klasse D
Mindestalter: 21 JahreEinschluss: BE, D1E sowie C1E sofern der Inhaber Klasse C1 besitzt
Benötigte Unterlagen
- Augenärztliches Gutachten
Fahrstunden á 45 Minuten 
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten