Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg
und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter: 18
Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz : Klasse B
Beinhaltet Klasse: C1, L, M, S
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung
Benötigte Unterlagen
- Augenärztliches Gutachten
Fahrstunden á 45 Minuten

Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
