Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigen.
Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen.Mindestalter: 18Geltungsdauer: bis zum 50. Lebensjahr, danach befristet auf 5 JahreVorbesitz: Klasse C1Beinhaltet Klasse: BE; D1E bei Besitz von D1Ausbildung: PraxisPrüfung: Praktische Prüfung
Benötigte Unterlagen
Fahrstunden á 45 Minuten
| Übungsstunden |
nach Bedarf |
| Überland: |
3 |
| Autobahn: |
1 |
| Nachtfahrt: |
1 |
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
| bei Ersterteilung: |
- |
| bei Erweiterung: |
-
|
| Zusatzstoff: |
- |