Klasse A

 

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 Hubraum und einer bbH von mehr als 45 km/h.
Die FE Klasse A - beschränkt - wird für die Dauer von 2 Jahren nur für Krafträder mit einer Nennleistung von höchstens 25 kW (34 PS) und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg (mind. 6,25 kg Leergewicht pro kW) erteilt (stufenweiser Zugang).


Mindestalter: 18

Beinhaltet Klasse:  A1,M
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung

 Merkmale

  • bis 25 kW Motorleistung
  • oder einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW


Benötigte Unterlagen

  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt


Fahrstunden
á 45 Minuten bei Vorbesitz Klasse A1

Übungsstunden nach Bedarf   nach Bedarf
Überland:  5    3
Autobahn:  4    2
Nachtfahrt:  3    1

Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten

bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung:  6
Zusatzstoff:  4


 

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