"ASF" bedeutet "Aufbau-Seminar für Fahranfänger" und ist damit ein Seminar, das dazu dient, Fahranfängern die Fahrerlaubnis zu erhalten.
Bei entsprechenden Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (Ordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstraftaten), die ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen, werdet ihr von der Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamts dazu aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist ein "ASF-Seminar" zu besuchen. Die Teilnahme ist nicht freiwillig, sondern Pflicht.
Je nach der Schwere des Verstoßes (unterschieden werden Verstöße der Gruppe A und B) wird entweder sofort nach dem ersten Verstoß (Gruppe A) oder erst nach zweimaliger Auffälligkeit (Gruppe B) ein "ASF-Seminar" angeordnet. Nähere Erläuterungen zu den Verkehrsverstößen sowie der Eingruppierung dieser beim Führerschein auf Probe (FaP) findet ihr im Punktekatalog des Kraftfahrtbundesamts unter Punktsystem.
Die Probezeit (Führerschein auf Probe) verlängert sich automatisch von 2 auf 4 Jahre.
Kommt ihr der Anordnung des Straßenverkehrsamts, ein "ASF-Seminar" zu besuchen, nicht nach, wird die Fahrerlaubnis entzogen (§ 2 a Abs. 3 StVG). Bei Wiederholung von Verkehrsverstößen trotz Teilnahme an einem "ASF-Seminar" und einer Wiederholungsprüfung erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 3 Monate.
Innerhalb von 5 Jahren kann nur an einem Aufbauseminar teilgenommen werden.
Ziele des Seminars:
Ablauf:
Kosten: