Die beschleunigte Grundqualifikationist Pflicht für Einsteiger.
Die beschleunigte Grundqualifikation wird erworben durch die Teilnahme an einer Schulung von 140 Stunden
(zu jeweils 60 Minuten) bei einer anerkannten Ausbildungsstätte sowie die erfolgreiche Ablegung einer
90-minütigen theoretischen Prüfung bei der IHK.
Die Teilnahme am Unterricht ist hier verpflichtend. Bei der theoretischen Prüfung sind wiederum Erleichterungen für Inhaber von Fachkundenachweisen
nach den Berufszugangsverordnungen vorgesehen.
Eine Fahrerlaubnis muss für die beschleunigte Grundqualifikation nicht vorliegen.
Empfehlung Ihrer IHK:
Eine Fahrerlaubnis, die nach dem 10.09.2008 (Personenverkehr) bzw. nach dem 10.09.2009 (Güterkraftverkehr) erworben wird, darf nur dann beruflich genutzt werden, wenn ein Nachweis über eine Grundqualifikation vorliegt.
Dazu bietet sich die beschleunigte Grundqualifikationsprüfung von der IHK an, für die keine Fahrerlaubnis benötigt wird.
Da der Erwerb der Fahrerlaubnis der "C"- oder "D"-Klassen sehr teuer ist, empfehlen wir vor Beginn der Führerscheinausbildung zunächst die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation abzulegen.
Dazu muss vorher ein Lehrgang besucht werden, der von anerkannten Ausbildungsstätten angeboten wird.
Nach Bestehen der IHK-Prüfung ist sichergestellt, dass die später noch zu erwerbende Fahrerlaubnis auch wirklich beruflich verwendet werden kann.
Für Bus Fahrer ab 09.09.2008
Zeitbedarf 140 Stunden z.B. in 10 Wochen Abendkurs.
Dies beinhaltet:
Diese Weiterbildung kann parallel zur Führerscheinausbildung gemacht werden.