Dein A1 Upgrade zum PKW-Führerschein
Krafträder mit einem Hubraum bis max.125 ccm und einer Leistung von bis zu
11 KW / 15 PS dürfen nach Erfüllung folgender Voraussetzungen gefahren werden:
Wer mindestens 25 Jahre alt ist und seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis für Pkw (Klasse B oder 3) ist, ist berechtigt nach einer Schulung die Schlüsselzahl 196 für die Klasse B zu bekommen.
Es sind mindestens 4 Unterrichtseinheiten zu je 90 Min. theoretischen Unterricht und mindestens 5 Unterrichtseinheiten zu je 90 Min. praktische Ausbildung nötig.
Die Ausbildung erfolgt gemäß Anlage 3 Nummer 4 und Anlage 4 Nummer 1 und 2 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.
Dies muss von Deiner Fahrschule nachgewiesen und Dir am Ende Deiner Ausbildung bescheinigt werden. Deine Ausbildung endet ohne Prüfung. Allerdings solltest Du Dich auf den Ratschlag Deines Fahrlehrers verlassen, falls dieser die Fahrzeugbeherrschung für noch nicht ausreichend erachtet. Das sind Mindestanforderungen, der Fahrlehrer kann jedem Bewerber bedenken zur Eignung einräumen.
WICHTIG!
Die Schlüsselzahl 196 berechtigt zum Fahren von Fahrzeugen der Fahrerlaubnisklasse A1, jedoch nicht zum Aufstieg auf die Klassen A2 und A.
Die Erweiterung ist ausschließlich in Deutschland gültig.